Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege wird häufig dazu genutzt, den Ausfall eines pflegenden Angehörigen bei Urlaub, Krankheit oder Kur zu überbrücken. Für eine Übergangsphase wird dazu ein Pflegeplatz in einem Heim in Anspruch genommen. Die Kurzzeitpflege nutzen auch Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt noch für kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind.
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2. Der Anspruch ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Während der Kurzzeitpflege wird die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt.
Bei der Vermittlung eines Kurzzeitpflegeplatzes sind die Einrichtungen selbst, sowie Kommunen und freie Träger wie die Caritas behilflich. Es empfiehlt sich, vor Organisation einer Kurzzeitpflege zunächst mit der Pflegekasse zu besprechen, welche Leistung im konkreten Fall angebracht ist und was genau finanziert wird.