Hilfen für Kinder mit Entwicklungsproblemen
Die Hilfen der Frühförderstellen richten sich an Eltern von Kindern im Säuglings- bis zum Schulalter. Wenn Sie oder Ihr Kinderarzt Auffälligkeiten in der Bewegung, beim Spielen oder beim Sprechen Ihres Kindes bemerken, sollten sie sich an Frühförderstellen wenden. Durch Beratung und eine frühzeitige Förderung können Entwicklungsstörungen vermieden oder abgeschwächt werden.
Frühförderung bedeutet vielfältige Hilfe
In den meisten Frühförderstellen arbeiten Experten verschiedener Berufsgruppen zusammen. Sie sorgen dafür, dass die Förderung auf die Probleme Ihres Kindes abgestimmt ist. Die Kinder werden zunächst von Kinderärzten und Psychologen untersucht, manchmal werden auch Therapeuten dazu genommen. Anschließend wird ein Förder- und Behandlungsplan erstellt und mit den Eltern besprochen. Gemeinsam werden kurz- und langfristige Ziele festgelegt.
Dann beginnt die therapeutische Arbeit, beispielsweise mit Krankengymnasten oder Logopäden, die sich um die Sprache des Kindes kümmern. Begleitet wird dies häufig durch spieltherapeutische Angebote von Psychologen, Beratung durch Pädagogen und heilpädagogische Ansätze.
Neben den medizinisch-therapeutischen Leistungen soll vor allem auch die Fähigkeit der Kinder und ihrer Eltern zur Selbsthilfe gefördert werden. Kontakte zu Kindergärten und Schulen, Familien- und Erziehungsberatungsstellen und die Einbindung in Familienzentren sind ebenfalls wichtige Aspekte der gelingenden Frühförderung.
Mobile und Ambulante Frühförderung
Die mobile oder aufsuchende Förderung findet bei Ihnen zu Hause statt. Sie richtet sich stärker nach den aktuellen Bedürfnissen des Kindes. Die begleitende Elternarbeit hat dabei einen hohen Stellenwert. Eltern oder andere Bezugspersonen lernen dabei, die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes zu berücksichtigen und eventuell selbstständig Übungen mit dem Kind durchzuführen.
Die ambulante Frühförderung findet in den Räumen der Frühförderstelle statt. Dort können sie auch andere Kinder und deren Eltern kennenlernen und sich über Probleme, Erfahrungen und Lösungen austauschen.
Kosten
Frühförderung ist im Sozialgesetzbuch IX als Komplexleistung verankert. Damit haben Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder einen Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Leistungen der Frühförderung werden über die Sozialämter und über Verträge mit den Krankenkassen finanziert. Eltern haben einen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten, unabhängig von ihrem Einkommen.