Die Pflegeversicherung müsse grundsätzlich reformiert und weiterentwickelt werden, um das finanzielle Risiko für die Versicherten auf ein kalkulierbares Maß zu reduzieren, die Pflegenden zu entlasten und das Solidarprinzip im Pflegesystem besser zu verankern.
Eigenanteil bei den Pflegekosten begrenzen
Das diese Woche verabschiedete 9-Punkte-Programm des Deutschen Caritasverbands (DCV) zur Pflege sieht vor, dass der Anteil der Pflegekosten, den die Pflegebedürftigen selber tragen, begrenzt wird. In der stationären Pflege soll dieser Eigenanteil nach sechs Monaten auf einen festen monatlichen Betrag gedeckelt werden. In der ambulanten Pflege soll er dadurch begrenzt werden, dass den Pflegebedürftigen eine festgelegte Anzahl von Stunden oder von Leistungen zusteht.
Die Kosten der medizinischen Behandlungspflege, gleich ob ambulant oder stationär, sollen in voller Höhe die Krankenkassen tragen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sollen weiterhin die Pflegebedürftigen selbst übernehmen.
Bundesländer in die Pflicht nehmen
„Nicht nur Kranken- und Pflegeversicherung, auch die Bundesländer sind bei der Finanzierung gefordert. Die meisten Bundesländer haben sich in den letzten Jahren aus der Förderung der Investitionskosten zurückgezogen. Dadurch steigt die Belastung für die Pflegebedürftigen erheblich”, stellt Neher fest. Der Deutsche Caritasverband fordert von den Bundesländern, dass sie Investitionen in die Pflegeinfrastruktur fördern. In allen Ländern werden Kurzzeit- und Tagespflegeplätze dringend benötigt.
Einheitliche Versicherungspflicht
Finanziell gestärkt werden soll die Pflegeversicherung durch eine einheitliche Versicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung, also sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Hierbei soll die Höhe der Prämie unabhängig vom individuellen Risiko bemessen werden.